Zeitleiste
30. Januar

Machtergreifung

Nach den Wahlen ernennt Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler. Dem neuen „Kabinett der nationalen Konzentration“ gehören auch Hermann Göring (Minister ohne Geschäftsbereich, ab April Luftfahrtministerium) und Wilhelm Frick (Innenminister) an. Vizekanzler Franz von Papen versichert Hindenburg, die acht konservativen Kabinettsmitgliedervom Zentrum würden Hitler trotz seiner extremen politischen Ansichten „zähmen“. Diese Annahme erwies sich jedoch als Trugschluss.In der Folgezeit werden von den Nationalsozialisten mehrere Gesetze und Verordnungen erlassen, welche die Macht der Nationalsozialisten stärken.

27. Februar

Reichstagsbrand

Der Sitz des Parlaments der Weimarer Republik, der Berliner Reichstag, brennt fast völlig aus. Die Nationalsozialisten beschuldigen die Kommunisten der Brandstiftung. Bereits am nächsten Tag wird die „Verordnung des Reichstagspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, die so genannte Reichstagsbrandverordnung von den Nationalsozialisten beschlossen. Diese macht es möglich, alle Grundgesetze außer Kraft zu setzen. Es folgt eine Verhaftungswelle, um politische Gegner auszuschalten sowie ein Presseverbot für kommunistische und sozialdemokratische Publikationen. Eine Schuld der Kommunisten kann jedoch nicht festgestellt werden, so dass die Verhafteten nach längerer Zeit freigelassen werden müssen.

05. März

Reichstagswahlen

Bei den Reichstagswahlen Anfang März verfehlt die NSDAP ihr Ziel, die absolute Mehrheit, da sie „nur“ 43,9 Prozent der Stimmen erhält. Somit ist sie auf die Unterstützung der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) angewiesen, die 8 Prozent auf sich vereinigt.
Trotz der widrigen Umstände, wie zum Beispiel dem massiven nationalsozialistischen Propagandaaufwand und dem Terror gegen politische Gegner, erreichen die SPD (18,3%), die KPD (12,3%) und das Zentrum (11,2%) noch beachtliche Stimmanteile.

20. März

Gründung des Konzentrationslagers Dachau

Das erste nationalsozialistische Konzentrationslagerwird im März 1933 in der Nähe von München gegründet. Anfangs werden vor allem politische Gegner interniert. Ab 1935 werden auch andere Personengruppen festgehalten, die aus rassischen oder ideologischen Gründen im nationalsozialistischen System nicht erwünscht sind (Juden, Polen, Sinti und Roma, Emigranten, Geistliche, Bibelforscher, Homosexuelle, …). Bis 1944 entstehen überwiegend auf ursprünglich deutschem Reichsgebiet 20 Konzentrationslager mit 165 angeschlossenen Arbeitslagern, in denen ca. 715.000 Menschen interniert sind. Im Rahmen der „Endlösung der Judenfrage“ werden ab 1941 Vernichtungslager im besetzten Polen erbaut, in denen die massenhafte Ermordung der europäischen Juden vorangetrieben werden soll. Insgesamt werden in den Konzentrations- und Vernichtungslagern bis 1945 mindestens 5 – 6 Millionen Juden sowie 500.000 nichtjüdische Häftlinge ermordet.

21. März

Tag von Potsdam

Anlässlich der Eröffnung des neuen Reichstages in Potsdam inszenieren die Nationalsozialisten den „Tag von Potsdam“. Ziele der Veranstaltung sind die Demonstration eines friedliebenden Deutschen Reiches für die Weltöffentlichkeit sowie die Herstellung der Verbindung zwischen dem neuen nationalsozialistischen Deutschen Reich und der traditionellen preußischen Vergangenheit.

23. März

"Ermächtigungsgesetz"

Das für die Machtergreifung der Nationalsozialisten wichtigste Gesetz ist das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“, das so genannte „Ermächtigungsgesetz“. Es erlaubt der Reichsregierung ohne Beteiligung des Reichstages und des Reichsrates Gesetze zu erlassen und sogar die Verfassung zu ändern. Auch wird die Rechtssicherheit der Bürger aufgehoben, so dass sie von der Polizei ohne gerichtlichen Bescheid in „Schutzhaft“ genommen werden können. Diese Maßnahmen ermöglichten den Nationalsozialisten auch die Ausschaltung politischer Gegner.
Nur mit der Zustimmung der bürgerlichen Parteien kann dieser Gesetzesvorschlag das Parlament passieren. Die einzige Partei, die dagegen stimmt, ist die SPD. Die kommunistische Partei war zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Reichstag vertrieben worden. Mit diesem Gesetz entmachtet sich der Reichstag selbst.
Ursprünglich solltedas Ermächtigungsgesetz vier Jahre lang Gültigkeit behalten. Es wird jedoch mehrfach verlängert und bleibt bis zum Mai 1945 geltendes Recht.

31. März

Gleichschaltung

Mit dem „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933 beginnen die Nationalsozialisten mit dem Umbau vom Bundesstaat zum zentralistischen Einheitsstaat. Ohne gesonderte Neuwahlen werden die Länderparlamente nach dem Ergebnis der Reichstagswahl umgebildet. Die Selbstständigkeit der Länder wird mit der Einsetzung von Reichsstatthaltern (07. April 1933) faktisch aufgehoben. Nach der endgültigen Auflösung der Länderparlamente (30. Januar 1934) durch das „Gesetz zum Neuaufbau des Reiches“ werden die Länderregierungen der Reichsregierung direkt unterstellt.
Ergänzt werden diese Maßnahmen zur Gleichschaltung zum Beispiel durch die Verbote der Gewerkschaften und deren Überführung in die Deutsche Arbeitsfront. Auch die Ausschaltung der Parteien durch Verbote bzw. erzwungene Selbstauflösungen (Juni/Juli 1933) spielen eine wichtige Rolle bei der Auflösung der demokratischen Struktur des Deutschen Reiches.

1. April

Antisemitische Aktionen

Zum ersten Mal betreiben die Nationalsozialisten ihr antisemitisches Programm auf Reichsebene. Die NSDAP organisiert zum 01. April einen Boykott jüdischer Geschäfte, Rechtsanwälte, Banken und Ärzte. Vor den Geschäften stehen SA-Mannschaften und hindern Passanten daran, die Geschäfte und Einrichtungen zu betreten. Zu diesem Zeitpunkt fehlt für solche Maßnahmen jedoch noch der Rückhalt der Bevölkerung, so dass diese Aktion kurze Zeit später beendet werden musste. Die propagandistischen Bemühungen gegen die jüdische Bevölkerung werden jedoch fortgeführt. Von 1933 bis 1938 müssen viele jüdische Bürger infolge weiterer, ständiger Repressalien ihre Geschäfte, Praxen und Kanzleien abgeben oder verkaufen. Teilweise zahlen die neuen Besitzer nur 50 Prozent des tatsächlichen Wertes, selten mehr als 75 Prozent.
Diesen „freiwilligen“ Arisierungen folgt mit der „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“  die gesetzliche Entrechtung der deutschen Juden.
Ab dem 07. April erlaubt das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ die Entfernung „nichtarischer“ und missliebiger Beamte aus dem Staatsdienst.